IHRE ZUKÜNFTIGEN AUFGABEN:
SIE…
- betreuen besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft inklusive der Kontrolle der Ge- und Verbote des Landschaftsplans Köln
- veranlassen, planen und beauftragen Schutz-, Pflege- und Sicherungsmaßnahmen in den zu betreuenden Gebieten
- prüfen Anträge auf Befreiung beziehungsweise Ausnahmen von den Verboten des Landschaftsplans inklusive Beteiligung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und sind für die Auflagenüberwachung und -abnahme zuständig
- prüfen und bearbeiten naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen inklusive der erforderlichen Vermeidungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
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