Aufgabenbeschreibung:
Der Betriebsärztliche Dienst ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Technischen Universität Berlin beratend tätig (arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten in Forschung, Lehre, Laboren, Werkstätten und der Verwaltung). Die Aufgaben der Betriebsärzt*innen ergeben sich hauptsächlich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei der arbeitsmedizinischen Beratung wird geachtet auf: Ergonomie der Arbeitsplätze, physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, Gestaltung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen und Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung.
Im Betriebsärztlichen Dienst erfolgen u.a. arbeitsmedizinische Vorsorgen auf der Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Beratungen bei der Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung, reisemedizinische Beratungen bei Dienstreisenden, Impfungen, Beratungen im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sowie Erste Hilfe bei akuten Erkrankungen oder Unfällen. Die Betriebsärzt*innen wirken zudem bei der betrieblichen Gesundheitsförderung mit und beraten bei der Organisation der Ersten Hilfe.
Die Betriebsärzt*innen arbeiten eng mit den Akteur*innen im Arbeits- und Gesundheitsschutz und weiteren Vertreter*innen der Universitätsbereiche zusammen.
Erwartete Qualifikationen:
.
.
Erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Staatsexamen) in Medizin
Approbation als Arzt* Ärztin;
sowie Facharzt* Fachärztin für Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
oder Erfüllung der klinischen Voraussetzungen zum Erwerb der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin
(24 Monate anrechenbare ärztliche Tätigkeit in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung).
Außerdem Organisationsfähigkeit; hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz; Einfühlungsvermögen; Interesse an psychosozialen Fragestellungen der zu beratenden Beschäftigten; hohes Maß an Selbständigkeit; Teamfähigkeit; Dienstleistungsorientierung, konstruktiver, auf Lösungen gerichteter Umgang mit Konflikten; sichert Anwendung der medizintechnischen Diagnostik; gute Kenntnisse der Standardprodukte von MS-Office und Outlook. Sehr gute Deutschkenntnisse sowie gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.
Für Bewerber*innen zur Weiterbildung sind bereits erworbene Vorkenntnisse im arbeitsmedizinischen Bereich oder bereits absolvierte theoretische Kursteile des Weiterbildungskurses Arbeitsmedizin von Vorteil.
Hinweise zur Bewerbung:
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich auf dem digitalen Weg unter
Angabe der jeweiligen Kennziffer mit den üblichen Unterlagen als eine zusammenhängende PDF-Datei an den
Kanzler der Technische Universität Berlin unter
k@tu-berlin.de.
Mit der Abgabe einer Onlinebewerbung geben Sie als Bewerber*in Ihr Einverständnis, dass Ihre Daten elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung Ihrer Bewerbung auf elektronischem Wege keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten übernommen werden kann. Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten gem. DSGVO finden Sie auf der Webseite der Personalabteilung:
https://www.abt2-t.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/datenschutzerklaerung/ oder Direktzugang: 214041.
Zur Wahrung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen mit der jeweiligen Qualifikation ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die TU Berlin schätzt die Vielfalt ihrer Mitglieder und verfolgt die Ziele der Chancengleichheit.
Technische Universität Berlin – Die Präsidentin – Stabsstelle des Kanzlers, Betriebsärztlicher Dienst, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin